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mimmi — Ladekosten Ihrer Mitarbeiter. Fertig aufbereitet.

Seit Januar 2026 müssen Ladekosten für Firmenwagen pro Kilowattstunde nachgewiesen werden. Die bisherigen Pauschalen (bis zu €70/Monat) sind abgeschafft. Das bedeutet für Sie: mehr Belege prüfen, mehr Dokumentation, mehr Aufwand in der Lohnbuchhaltung.

mimmi nimmt Ihnen diesen Aufwand ab.

Ihre Mitarbeiter erfassen ihre Ladevorgänge in mimmi. mimmi erstellt eine steuerrechtskonforme Monatsabrechnung auf Basis des amtlichen Strompreises — fertig zur Übernahme in Ihre Lohnbuchhaltung als steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG).

Was Sie bekommen:

  • Monatliche PDF-Abrechnung pro Mitarbeiter
  • Aufschlüsselung nach kWh, Preis, Zeitraum
  • Konform mit BMF-Schreiben vom 11.11.2025
  • Kein System-Setup, kein Zugang nötig

Rechtsgrundlage: BMF-Schreiben vom 11.11.2025 zur steuerlichen Behandlung der Erstattung von Aufwendungen für das Laden eines Firmenwagens. BMF-Schreiben ansehen →

Was es kostet:

€7 pro Mitarbeiter pro Monatsabrechnung. Die meisten Unternehmen übernehmen diese Kosten — als Betriebsausgabe voll absetzbar und günstiger als jede interne Lösung.

Wie wird die Servicegebühr verbucht?

Die mimmi-Abrechnung trennt Stromkosten und Servicegebühr klar voneinander. Die Stromkosten sind steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG). Die Servicegebühr von €7 ist eine Betriebsausgabe, die Sie wie andere Softwarekosten verbuchen können. Beides ist auf der Abrechnung einzeln ausgewiesen.

Warum nicht selbst machen?

Können Sie. Aber: Zählerstand-Erfassung, Strompreis-Zuordnung, Plausibilitätsprüfung, PDF-Erstellung, Archivierung — für jeden Mitarbeiter, jeden Monat. mimmi automatisiert das und gibt Ihnen prüfungsfeste Unterlagen.

Interesse an einer Firmenlösung?

Wenn mehrere Mitarbeiter zu Hause laden, lohnt sich ein Firmenvertrag. Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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So funktioniert die Erstattung mit mimmi — Ihr Mitarbeiter kann sofort starten.

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